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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/106 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.20062. Steht im Rahmen des SIEF keine einschlägige Studie mit Versuchen zur Verfügung, sowird im Rahmen jedes SIEF nur eine Studie je Informationserfordernis von einem seinerim Namen der anderen handelnden Teilnehmer durchgeführt. Die Teilnehmer unternehmenalle zweckdienlichen Schritte, um innerhalb einer von der Agentur festgelegten Frist eineEinigung darüber zu erzielen, wer den Versuch für die anderen Teilnehmer durchführenund der Agentur eine einfache oder qualifizierte Studienzusammenfassung vorlegen soll.Kommt keine Einigung zustande, so bestimmt die Agentur, welcher Registrant oder nachgeschalteteAnwender den Versuch durchführt. Alle SIEF-Teilnehmer, die eine Studieanfordern, übernehmen einen Anteil der Kosten für die Erstellung der Studie, der der Zahlder teilnehmenden potenziellen Registranten entspricht. Die Teilnehmer, die die Studienicht selbst durchführen, haben einen Anspruch darauf, den umfassenden Studienberichtinnerhalb von zwei Wochen nach Zahlung an den Teilnehmer, der die Studie durchgeführthat, zu erhalten.3. Weigert sich der Eigentümer einer Studie nach Absatz 1, die Wirbeltierversuche einschließt,entweder die Kosten dieser Studie nachzuweisen oder die Studie selbst anderenTeilnehmern zur Verfügung zu stellen, so kann er erst dann die Registrierung vornehmen,wenn er dem/den anderen Teilnehmer/n die Informationen zur Verfügung stellt. Der/dieandere/n Teilnehmer setzen das Registrierungsverfahren fort, ohne das einschlägigeInformationserfordernis zu erfüllen und legen die Gründe hierfür im Registrierungsdossierdar. Die Studie wird nicht wiederholt, es sei denn, der Eigentümer der Informationen hatnicht binnen zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt der Registrierung der/des anderenTeilnehmer/s diesen die Informationen zur Verfügung gestellt und die Agentur beschließt,dass der Versuch von ihnen zu wiederholen ist. Ist jedoch eine Registrierung, die dieseInformationen enthält, bereits von einem anderen Registranten eingereicht worden, soerteilt die Agentur dem/den anderen Teilnehmer/n die Erlaubnis, auf die Informationen inseinem/ihrem Registrierungsdossier Bezug zu nehmen. Sofern der andere Registrantdem/den anderen Teilnehmer/n den umfassenden Studienbericht zur Verfügung stellt, hater gegenüber dem/den anderen Teilnehmer/n einen vor den nationalen Gerichtendurchsetzbaren Anspruch auf Übernahme der Kosten zu gleichen Teilen.

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