13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

L 396/386 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006– es andere Belege für chronische Toxizität gibt, die eine Einstufung mit T, R48 oderXn, R48 nach der Richtlinie 67/548/EWG bedingen würden.2. vPvB -StoffeEin Stoff, der alle drei Kriterien der nachfolgenden Abschnitte erfüllt, ist ein vPvB-Stoff.2.1. PersistenzEin Stoff erfüllt das Kriterium "sehr persistent" (vP-), wenn– die Halbwertszeit in Meer- oder Süßwasser oder Flussmündungen mehr als 60 Tagebeträgt oder– die Halbwertszeit in Meer- oder Süßwasser- oder Flussmündungssediment mehr als180 Tage beträgt oder– die Halbwertszeit im Boden mehr als 180 Tage beträgt.2.2. BioakkumulationspotentialEin Stoff erfüllt das Kriterium "sehr bioakkumulierbar" (vB-), wenn– der Biokonzentrationsfaktor höher als 5 000 ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!