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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/443Bezeichnung des Stoffes, derStoffgruppen oder der Zubereitungen52. Folgende Phtalate (oder andere CASundEINECS-Nummern zurKennzeichnung des Stoffes):Di „isononyl” Phthalat (DINP)CAS-<strong>Nr</strong>. 28553-12-0 und 68515-48-0Einecs-<strong>Nr</strong>. 249-079-5 und 271-090-9Di „isodecyl” Phthalat (DIDP)CAS-<strong>Nr</strong>. 26761-40-0 und 68515-49-1Einecs-<strong>Nr</strong>. 247-977-1 und 271-091-4Di-n-octylphthalat (DNOP) CAS-<strong>Nr</strong>.117-84-0 Einecs-<strong>Nr</strong>. 204-214-7BeschränkungsbedingungenDürfen nicht als Stoffe oder als Bestandteile vonZubereitungen in Konzentrationen von mehr als0,1 Massenprozent des weichmacherhaltigen Materials inSpielzeug und Babyartikeln 1 verwendet werden, die vonKindern in den Mund genommen werden können.Spielzeug und Babyartikel, die diese Phthalate inKonzentrationen von mehr als 0,1 Massenprozent desweichmacherhaltigen Materials enthalten, dürfen nicht inVerkehr gebracht werden.Die Kommission bewertet bis zum 16. Januar 2010 dieim Zusammenhang mit dieser Nummer vorgesehenenMaßnahmen im Lichte neuer wissenschaftlicherErkenntnisse über diese Stoffe und ihre Substitute.Erforderlichenfalls werden die Maßnahmen entsprechendabgeändert.________________1234ABl. L 377 vom 31.12.1991, S. 20. Zuletzt geändert durch die Verordnung (<strong>EG</strong>)<strong>Nr</strong>. 166/2006 des Europäischen Parments und des Rates (ABl. L 33 vom 4.2.2066, S. 1).Chrysotil hat zwei vom Europäischen Büro für Chemische Stoffe bestätigte CAS-Nummern.Verordnung (EWG) <strong>Nr</strong>. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche undstatistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. No L 256, 7. 9. 1987),zuletzt geändert durch die Verordnung <strong>Nr</strong>426/2006 (ABl. L 79 vom 16.3.2006, S. 1).ABl. L 147, 9.6.1975, S. 40. Zuletzt geändert durch die Verordnung (<strong>EG</strong>) <strong>Nr</strong>. 807/2003(ABl. L 122 vom 16.5.2003, S. 36).1Im Sinne dieser Nummer gelten als „Babyartikel“ alle Produkte, die Kindern als EinschlafundEntspannungshilfen, für Hygienezwecke, zum Füttern und Nuckeln dienen.

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