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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/422 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006Bezeichnung des Stoffes, derStoffgruppen oder der Zubereitungen24. Monomethyl–tetrachlordiphenylmethanHandelsname Ugilec 141CAS-<strong>Nr</strong>. 76253-60-6Beschränkungsbedingungen1. Das Inverkehrbringen und die Verwendung diesesStoffes, ihn enthaltender Zubereitungen und Erzeugnisseist verboten.2. Absatz 1 gilt jedoch nicht für:a) Anlagen und Maschinenteile, die sich am 18.Juni 1994 bereits im Betrieb befanden, bis dieseAnlagen und Maschinenteile entsorgt sind.Die Mitgliedstaaten können jedoch aus Gründendes Schutzes der menschlichen Gesundheit undder Umwelt in ihrem Gebiet die Verwendungdieser Anlagen und Maschinenteile vor derenEntsorgung untersagen;b) die Wartung von Anlagen und Maschinenteilen,die sich am 18. Juni 1994 bereits in einemMitgliedstaat im Betrieb befanden.3. Es ist verboten, diesen Stoff, ihn enthaltendeZubereitungen, Anlagen oder Maschinenteile alsGebrauchtartikel in den Verkehr zu bringen.25. Monomethyl–dichlordiphenylmethanHandelsname: Ugilec 121 oderUgilec 21Das Inverkehrbringen und die Verwendung diesesStoffes, ihn enthaltender Zubereitungen und Erzeugnisseist verboten.CAS-<strong>Nr</strong>. unbekannt

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