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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/110 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.200612. Umweltbezogene Angaben13. Hinweise zur Entsorgung14. Angaben zum Transport15. Rechtsvorschriften16. Sonstige Angaben.7. Jeder Akteur der Lieferkette, der einen Stoffsicherheitsbericht nach Artikel 14 oder 37 zuerstellen hat, fügt die einschlägigen Expositionsszenarien (gegebenenfalls einschließlichVerwendungs- und Expositionskategorien) dem die identifizierten Verwendungenbehandelnden Sicherheitsdatenblatt als Anlage bei, einschließlich der spezifischenBedingungen, die sich aus der Anwendung des Anhangs XI Abschnitt 3 ergeben.Jeder nachgeschaltete Anwender bezieht bei der Erstellung seines eigenen Sicherheitsdatenblattesfür identifizierte Verwendungen die einschlägigen Expositionsszenarien ausdem ihm zur Verfügung gestellten Sicherheitsdatenblatt ein und nutzt sonstige einschlägigenInformationen aus diesem Sicherheitsdatenblatt.Jeder Händler gibt bei der Erstellung seines eigenen Sicherheitsdatenblattes für Verwendungen,für die er Informationen nach Artikel 37 Absatz 2 weitergegeben hat, die einschlägigenExpositionsszenarien weiter und nutzt sonstige einschlägigen Informationen ausdem ihm zur Verfügung gestellten Sicherheitsdatenblatt.8. Das Sicherheitsdatenblatt wird auf Papier oder elektronisch kostenlos zur Verfügunggestellt.

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