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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/294 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006ANHANG IIIKRITERIEN FÜR R<strong>EG</strong>ISTRIERTE STOFFE IN MENGENZWISCHEN 1 UND 10 TONNENKriterien für in Mengen zwischen 1 und 10 Tonnen registrierte Stoffe im Zusammenhang mitArtikel 12 Absatz 1 Buchstaben a und b:a) Stoffe, bei denen (beispielsweise durch Anwendung von (Q)SAR oder aufgrund andererErkenntnisse) vorhersehbar ist, dass sie die Kriterien für eine Einstufung in Kategorie 1oder 2 in Bezug auf Karzinogenität, Mutagenität oder Reproduktionstoxizität oder dieKriterien des Anhangs XIII wahrscheinlich erfüllen.b) Stoffei) mit weit verbreiteter oder diffuser Verwendung, insbesondere wenn die Stoffe inZubereitungen für Verbraucher verwendet werden oder Bestandteil von Erzeugnissenfür Verbraucher sind, undii)bei denen (beispielsweise durch Anwendung von (Q)SAR oder aufgrund andererErkenntnisse) vorhersehbar ist, dass sie die Kriterien für eine Einstufung nach derRichtlinie 67/548/EWG für einen der Endpunkte "menschliche Gesundheit" und"Umweltauswirkungen" wahrscheinlich erfüllen.

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