13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/411Bezeichnung des Stoffes, derStoffgruppen oder der ZubereitungenBeschränkungsbedingungeniii)Die Verwendung von behandeltem Holznach den Ziffern i) und ii) ist jedochverboten:– in Wohnbauten, unabhängig vonihrer Zweckbestimmung,– in Anwendungen mit dem Risikoeines wiederholten Hautkontakts,– in Meeresgewässern,– für landwirtschaftliche Zweckeaußer Weidezäunen und Bauholz,gemäß Ziffer ii),– in Anwendungen, bei denen dasbehandelte Holz mit ZwischenoderEnderzeugnissen in Kontaktkommen kann, die für denmenschlichen und/oder tierischenVerzehr bestimmt sind.2. Dürfen nicht verwendet werden als Stoffe oderBestandteile von Zubereitungen, die zur Aufbereitungvon Brauchwasser bestimmt sind, unabhängig von seinerVerwendung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!