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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/336 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006SPALTE 1SPALTE 2ERFORDERLICHESTANDARDDATENANFORDERUNGENBESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VON SPALTE 1Der geeignete Verabreichungsweg ist nach folgenden Kriterien zu wählen:Die dermale Verabreichung ist angebracht,(1) wenn eine Inhalation unwahrscheinlich ist und(2) wenn bei der Herstellung und/oder Verwendung des Stoffes Hautkontakt zu erwarten istund(3) wenn der Stoff aufgrund seiner physikalisch-chemischen und toxikologischen Eigenschaftenpotenziell zu einem erheblichen Teil dermal resorbiert wird.Die Prüfung der Verabreichung durch Inhalation ist angebracht, wenn die Exposition vonMenschen durch Inhalation unter Berücksichtigung des Dampfdrucks des Stoffes und/oder derMöglichkeit einer Exposition gegenüber Aerosolen, Partikeln oder Tröpfchen einer inhalierbarenGröße zu erwarten ist.

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