13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/91Bei der Vervollständigung eines Registrierungsdossiers nach Artikel 22 darf ein Registrantunbeschadet des Artikels 27 Absatz 8 mit der Herstellung oder Einfuhr des Stoffes bzw.mit der Produktion oder Einfuhr des Erzeugnisses fortfahren, sofern die Agentur innerhalbvon drei Wochen nach dem Aktualisierungsdatum keine gegenteilige Mitteilung nachArtikel 20 Absatz 2 macht.2. Hat die Agentur den Registranten darüber informiert, dass er nach Artikel 20 Absatz 2Unterabsatz 3 weitere Informationen nachzureichen hat, so darf der Registrant unbeschadetdes Artikels 27 Absatz 8 drei Wochen nach Eingang der zur Vervollständigung desRegistrierungsdossiers angeforderten Informationen bei der Agentur mit der Herstellungoder Einfuhr eines Stoffes oder der Produktion oder Einfuhr eines Erzeugnisses beginnen,sofern die Agentur keine gegenteilige Mitteilung macht.3. Reicht ein federführender Registrant gemäß den Artikeln 11 oder 19 Teile des Registrierungsdossiersim Namen eines oder mehrerer anderer Registranten ein, so darf jeder dieseranderen Registranten den Stoff erst dann herstellen oder einführen bzw. die Erzeugnisseproduzieren oder einführen, wenn die in Absatz 1 oder 2 des vorliegenden Artikelsgenannte Frist abgelaufen ist und die Agentur weder zu dem Registrierungsdossier, das derfederführende Registrant im Namen der anderen einreicht, noch zu dessen eigenemRegistrierungsdossier eine gegenteilige Mitteilung gemacht hat.Artikel 22Weitere Pflichten des Registranten1. Nach der Registrierung ist der Registrant dafür verantwortlich, aus eigener Initiative seineRegistrierung unverzüglich anhand der einschlägigen neuen Informationen zu aktualisierenund diese der Agentur in folgenden Fällen zu übermitteln:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!