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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/571Stoffe Indexnummer <strong>EG</strong>-Nummer CAS-Nummer AnmerkungenNaphtha (Kohle),Lösungsmittelextraktionhydrogekrackt;648-150-00-1 302-690-1 94114-54-2 J(Fraktion des Destillats, das mandurch Hydrokracken vonKohlenextrakt oder der Lösungerhält, die durch flüssigeLösungsmittelextraktions- oderüberkritische Gasextraktionsverfahrenentsteht und in einemBereich von etwa 30 °C bis 180 °Csiedet; besteht in erster Linie ausaromatischen, hydriertenaromatischen und naphthenhaltigenVerbindungen, ihren Alkylderivatenund Alkanen mit Kohlenstoffzahlenvorherrschend im Bereich von C 4bis C 9 ; Stickstoff-, Schwefel- undSauerstoff-enthaltende aromatischeund hydrierte aromatischeVerbindungen sind auch vorhanden)Benzin, KohleLösungsmittelextraktion,hydrogekrackt Naphtha;648-151-00-7 302-691-7 94114-55-3 J(Motorbrennstoff, der durchReformieren der aufbereitetenNaphtha-Fraktion der Produkte ausdem Hydrokracken vonKohlenextrakt oder der Lösungentsteht, die durch flüssigeLösungsmittelextraktions- oderüberkritische Gasextraktionsverfahrenentsteht und in einemBereich von etwa 30 °C bis 180 °Csiedet; besteht in erster Linie ausaromatischen und naphthenhaltigenKohlenwasserstoffen, ihrenAlkylderivaten und ausAlkylkohlenwasserstoffen mitKohlenstoffzahlen im Bereich vonC 4 bis C 9 )

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