13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

L 396/204 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.20063. Die persönliche finanzielle und disziplinarische Haftung der Bediensteten gegenüber derAgentur bestimmt sich nach den einschlägigen Vorschriften, die für das Personal derAgentur gelten.Artikel 102Vorrechte und Befreiungen der AgenturDas Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften findet auf dieAgentur Anwendung.Artikel 103Verordnungen und Regelungen für das Personal1. Das Personal der Agentur unterliegt den für die Beamten und sonstigen Bediensteten derEuropäischen Gemeinschaften geltenden Verordnungen und Regelungen. Im Verhältnis zuihrem Personal übt die Agentur die Befugnisse aus, die der Anstellungsbehörde übertragenwurden.2. Der Verwaltungsrat erlässt im Einvernehmen mit der Kommission die erforderlichenDurchführungsbestimmungen.3. Das Personal der Agentur besteht aus von der Kommission oder den Mitgliedstaatenbefristet abgeordneten Beamten sowie aus sonstigen Bediensteten, die von der Agentur zurWahrnehmung ihrer Aufgaben nach Bedarf eingestellt werden. Die Agentur stellt ihrPersonal anhand eines Stellenbesetzungsplans ein, der in das mehrjährige Arbeitsprogrammnach Artikel 78 Buchstabe d einzubeziehen ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!