13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/445EINECS-Nummer:Im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS) ist einCode zur Identifizierung der einzelnen Stoffe festgelegt. Dieser Code beginnt mit derNummer 200-001-8.ELINCS-NummerFür die aufgrund der Richtlinie 67/548/EWG gemeldeten neuen Stoffe ist ein Identifizierungscodefestgelegt und in der Europäischen Liste der angemeldeten chemischen Stoffe (ELINCS)veröffentlicht worden. Dieser Code beginnt mit der Nummer 400-010-9.CAS-Nummer:Vom Chemical Abstracts Service (CAS) festgelegte Nummer, um die Identifizierung der Stoffe zuerleichtern.Anmerkungen:Der vollständige Wortlaut der Anmerkungen ist in der Einleitung zum Anhang I derRichtlinie 67/548/EWG festgelegt.Für diese Verordnung ist folgenden Anmerkungen Rechnung zu tragen:Anmerkung A:Der Name des Stoffes muss auf dem Kennzeichnungsschild unter einer der in der Liste desAnhangs I der Richtlinie 67/548/EWG aufgeführten Bezeichnungen angegeben werden (sieheArtikel 23 Absatz 2 Buchstabe a der genannten Richtlinie).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!