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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/254 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.20065. ERMITTLUNG DER EXPOSITION5.0. EinleitungZiel der Ermittlung der Exposition ist eine quantitative oder qualitative Abschätzung derDosis/ Konzentration des Stoffes, gegenüber der Mensch und Umwelt exponiert sind odersein können. Einzubeziehen sind sämtliche Abschnitte des Lebenszyklus des Stoffes, diesich aus der Herstellung und den identifizierten Verwendungen ergeben, sowie alleExpositionen, die zu den in den Abschnitten 1 bis 4 genannten Gefährdungen führenkönnen. Die Ermittlung der Exposition umfasst folgende zwei Schritte, die im Stoffsicherheitsberichtklar als solche gekennzeichnet werden:Schritt 1:Schritt 2:Entwicklung eines oder mehrerer Expositionsszenarios/en oder Entwicklungeinschlägiger Verwendungs- und Expositionskategorien;Expositionsabschätzung.Erforderlichenfalls ist gemäß Artikel 31 das Expositionsszenario auch in einen Anhang desSicherheitsdatenblatts aufzunehmen.5.1. Schritt 1: Entwicklung von Expositionsszenarien

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