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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/138 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006Artikel 54Veröffentlichung von Informationen über die BewertungBis zum 28. Februar jedes Jahres veröffentlicht die Agentur auf ihrer Website einen Bericht überdie Fortschritte, die sie im vorangegangenen Kalenderjahr bei der Erfüllung ihrer Pflichten zurBewertung erzielt hat. Dieser Bericht enthält insbesondere Empfehlungen an potenzielleRegistranten zur Verbesserung der Qualität künftiger Registrierungsdossiers.TITEL VIIZULASSUNGKapitel 1ZulassungspflichtArtikel 55Zweck der Zulassung und Überlegungen zur SubstitutionZweck dieses Titels ist es, sicherzustellen, dass der Binnenmarkt reibungslos funktioniert undgleichzeitig die von besonders besorgniserregenden Stoffen ausgehenden Risiken ausreichendbeherrscht werden und dass diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder-technologien ersetzt werden, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind. Zu diesemZweck prüfen alle Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender, die einen Antrag aufZulassung stellen, die Verfügbarkeit von Alternativen und deren Risiken sowie die technische undwirtschaftliche Durchführbarkeit der Substitution.

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