13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

L 396/348 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006SPALTE 1SPALTE 2ERFORDERLICHE STANDARDDATENANFORDERUNGENBESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VON SPALTE 18.6.2. Prüfung der subchronischen Toxizität (90 Tage) anmännlichen und weiblichen Tieren einer Nagetierart; es istder am besten geeignete Verabreichungsweg zu wählen,wobei der beim Menschen zu erwartende Expositionsweg zuberücksichtigen ist.8.6.2. Die Prüfung der subchronischen Toxizität (90 Tage) kann entfallen,– wenn aussagekräftige Ergebnisse einer Prüfung der Kurzzeittoxizität(28 Tage) eine stark toxische Wirkung des Stoffes belegen, die denKriterien für die Einstufung in Gefahrenklasse R48 entspricht, und wennfür denselben Expositionsweg unter Anwendung einesExtrapolationsfaktors der beobachtete NOAEL-28 Tage auf den NOAEL-90 Tage extrapoliert werden kann;– wenn eine aussagekräftige Studie über die chronische Toxizität vorliegenund diese an einer geeigneten Tierart und mit einem geeignetenExpositionsweg durchgeführt wurde;– wenn der Stoff sofort zerfällt und über die Zerfallsprodukte ausreichendeDaten vorliegen (sowohl hinsichtlich systemischer Wirkungen als auchhinsichtlich der Wirkungen am Ort der Aufnahme);– wenn der Stoff reaktionsunfähig, unlöslich und nicht inhalierbar ist, wenn eskeine Anzeichen einer Resorption gibt und ein 28-Tage-Limit-Test keineToxizität erkennen lässt, insbesondere, wenn es darüber hinaus nur ingeringem Maße zur Exposition von Menschen kommt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!