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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/318 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.20067. ANGABEN ZU DEN PHYSIKALISCH-CHEMISCHEN EIGENSCHAFTEN DES STOFFESSPALTE 1SPALTE 2ERFORDERLICHESTANDARDDATENANFORDERUNGENBESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VON SPALTE 17.1. Aggregatzustand bei 20 °C und 101,3 kPa7.2. Schmelz-/Gefrierpunkt 7.2. Keine Prüfung erforderlich unterhalb einer unteren Temperaturgrenze von -20 °C.7.3. Siedepunkt 7.3. Keine Prüfung erforderlich– bei Gasen;– bei Feststoffen, deren Schmelzpunkt über 300 °C liegt oder die vorErreichen des Siedepunkts zerfallen. In diesem Fall kann der Siedepunktunter vermindertem Druck geschätzt oder gemessen werden;– bei Stoffen, die vor Erreichen des Siedepunkts zerfallen (z.B. durchSelbstoxidation, Umgruppierung, Abbau usw.).7.4. Relative Dichte 7.4. Keine Prüfung erforderlich,– wenn der Stoff nur bei Lösung in einem bestimmten Lösungsmittel stabil ist und dieDichte der Lösung annähernd gleich der des Lösungsmittels ist. In diesem Fallgenügt es anzugeben, ob die Dichte der Lösung größer oder kleiner ist als die desLösungsmittels;– wenn der Stoff ein Gas ist. In diesem Fall ist die Dichte nach dem Molekulargewichtund den Gesetzen idealer Gase zu errechnen.

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