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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/177i) Unterstützung der Beteiligten einschließlich der zuständigen Behörden derMitgliedstaaten bei der öffentlichen Bereitstellung von Informationen über dieRisiken und die sichere Verwendung von Stoffen als solchen, in Zubereitungen oderin Erzeugnissen;j) Beratung und Unterstützung von Herstellern und Importeuren, die einen Stoff nachArtikel 12 Absatz 1 registrieren lassen;k) Ausarbeitung von Erläuterungen zu dieser Verordnung für andere interessierteKreise;l) auf Ersuchen der Kommission technische und wissenschaftliche Unterstützung fürMaßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft, denMitgliedstaaten, internationalen Organisationen und Drittstaaten in wissenschaftlichenund technischen Fragen der Sicherheit von Stoffen sowie aktive Mitwirkungbei der technischen Unterstützung und bei Tätigkeiten zum Ausbau von Fähigkeitenin Bezug auf die sachgerechte Bewirtschaftung chemischer Stoffe in Entwicklungsländern;m) Fortschreibung eines Handbuchs mit Entscheidungen und Stellungnahmen auf derGrundlage von Schlussfolgerungen des Ausschusses der Mitgliedstaaten zurAuslegung und Durchführung dieser Verordnung;n) Bekanntgabe von Entscheidungen der Agentur;o) Bereitstellung von Formaten für die Einreichung von Informationen bei der Agentur.

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