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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/376 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006– Die Ergebnisse wurden mit einem wissenschaftlich validierten (Q)SAR-Modellerzielt;– der Stoff fällt in den Anwendungsbereich des (Q)SAR-Modells;– die Ergebnisse reichen aus, um den Stoff einzustufen, zu kennzeichnen und seinRisiko zu bewerten, und– die angewandte Methode ist ausreichend und aussagekräftig dokumentiert.Die Agentur entwickelt und verbreitet in Zusammenarbeit mit der Kommission, denMitgliedstaaten und den Interessengruppen Leitlinien für die Ermittlung von (Q)SAR-Ergebnissen, die diese Voraussetzungen erfüllen, und veröffentlicht Beispiele hierfür.1.4. In-vitro-PrüfungenErgebnisse geeigneter In-vitro-Prüfungen können auf das Vorhandensein einer bestimmtengefährlichen Eigenschaft schließen lassen oder können für das Verständnis der Abläufeund damit für die Bewertung wichtig sein. "Geeignet" bedeutet hier ausreichend entwickeltnach international anerkannten Kriterien für die Entwicklung von Prüfmethoden (z.B. denKriterien des Europäischen Zentrums zur Validierung alternativer Methoden (ECVAM) fürdie Zulassung einer Prüfung zum Vorvalidierungsverfahren). Je nach dem potenziellenRisiko und der Mengenstufe kann es dann erforderlich sein, zur Bestätigung diesesBefunds unverzüglich Prüfungen durchzuführen, die über die in Anhang VII oder VIIIgenannten Prüfungen hinausgehen, oder Prüfungen vorzuschlagen, die über die inAnhang IX oder X genannten Prüfungen hinausgehen.

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