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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/442 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006Bezeichnung des Stoffes, derStoffgruppen oder der Zubereitungen51. Folgende Phtalate (oder andere CASundEINECS-Nummern zurKennzeichnung des Stoffes):Di (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP)CAS-<strong>Nr</strong>. 117-81-7 Einecs-<strong>Nr</strong>. 204-211-0Dibutylphthalat (DBP)CAS-<strong>Nr</strong>. 84-74-2 Einecs-<strong>Nr</strong>. 201-557-4Benzylbutylphthalat (BBP)CAS-<strong>Nr</strong>. 85-68-7 Einecs-<strong>Nr</strong>. 201-622-7BeschränkungsbedingungenDürfen nicht als Stoffe oder als Bestandteile vonZubereitungen in Konzentrationen von mehr als0,1 Massenprozent des weichmacherhaltigen Materials inSpielzeug und Babyartikeln 1 verwendet werden.Spielzeug und Babyartikel, die diese Phthalate inKonzentrationen von mehr als 0,1 Masssenprozent desweichmacherhaltigen Materials enthalten, dürfen nicht inVerkehr gebracht werden.Die Kommission bewertet bis zum 16. Januar 2010erneut die im Zusammenhang mit dieser Nummervorgesehenen Maßnahmen im Lichte neuerwissenschaftlicher Erkenntnisse über diese Stoffe undihre Substitute. Erforderlichenfalls werden dieMaßnahmen entsprechend geändert.1Für die Zwecke dieser Nummer bezeichnet der Ausdruck "Babyartikel" jedes Produkt, dasdazu bestimmt ist, den Schlaf, die Entspannung, die Hygiene, das Füttern und das Saugenvon Kindern zu erleichtern.

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