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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/320 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006SPALTE 1SPALTE 2ERFORDERLICHESTANDARDDATENANFORDERUNGENBESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VON SPALTE 17.8. Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser 7.8. Keine Prüfung erforderlich, wenn der Stoff anorganisch ist. Ist die Prüfung nichtdurchführbar (z.B. weil der Stoff zerfällt, stark oberflächenaktiv ist, bei der Prüfung heftigreagiert oder nicht in Wasser oder Oktanol löslich ist oder weil er nicht in der erforderlichenReinheit hergestellt werden kann), sind der errechnete Wert für log P und Einzelheitender Berechnungsmethode anzugeben.7.9. Flammpunkt 7.9. Keine Prüfung erforderlich,– wenn der Stoff anorganisch ist;– wenn der Stoff nur flüchtige organische Bestandteile mit einem Flammpunkt über100 °C für wässrige Lösungen enthält;– wenn der geschätzte Flammpunkt über 200 °C liegt;– wenn der Flammpunkt ausgehend von vorhandenen Stoffen mit bekanntenEigenschaften durch Interpolation genau vorhergesagt werden kann.

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