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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/846 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006– Vor dem Schneiden oder Bohren möglichst befeuchten!– Staub befeuchten, in ein gut schließendes Behältnis füllen und gefahrlos beseitigen!6. Die Kennzeichnung von zur Verwendung im Haushalt bestimmten Erzeugnissen, die nichtunter Nummer 5 fallen und bei denen während ihrer Verwendung Asbestfasern freigesetztwerden können, sollte, falls erforderlich, folgenden Sicherheitsratschlag enthalten: «BeiAbnutzung ersetzen!».7. Die Kennzeichnung asbesthaltiger Erzeugnisse ist in der (den) Amtssprache(n) des (der)Mitgliedstaats (Mitgliedstaaten) abzufassen, in dem (denen) das Erzeugnis in den Verkehrgebracht wird .

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