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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/1152. Stellt ein Registrant, ein nachgeschalteter Anwender oder ein Händler seine Geschäftstätigkeitein oder überträgt er seine Tätigkeiten teilweise oder insgesamt einem Dritten, soist derjenige, der für die Liquidation des Unternehmens des Registranten, des nachgeschaltetenAnwenders oder des Händlers verantwortlich ist oder die Verantwortung für dasInverkehrbringen des betreffenden Stoffes oder der betreffenden Zubereitung übernimmt,durch die Verpflichtung nach Absatz 1 an Stelle des Registranten, des nachgeschaltetenAnwenders oder des Händlers gebunden.TITEL VNACHGESCHALTETE ANWENDERArtikel 37Stoffsicherheitsbeurteilungen der nachgeschalteten Anwender undPflicht zur Angabe, Anwendung und Empfehlung von Risikominderungsmaßnahmen1. Ein nachgeschalteter Anwender oder Händler kann Informationen bereitstellen, die dieVorbereitung einer Registrierung unterstützen.2. Jeder nachgeschaltete Anwender hat das Recht, dem Hersteller, Importeur, nachgeschaltetenAnwender oder Händler, der ihm einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitungliefert, schriftlich (auf Papier oder elektronisch) eine Verwendung zumindest in Formder kurzen, allgemeinen Angaben zur Verwendung bekannt zu geben, damit diese zuridentifizierten Verwendung wird. Mit der Bekanntgabe einer Verwendung stellt erausreichende Informationen zur Verfügung, damit für seine Verwendung der Hersteller,Importeur oder nachgeschaltete Anwender, der den Stoff geliefert hat, in die Lage versetztwird, in seiner Stoffsicherheitsbeurteilung ein Expositionsszenario oder gegebenenfallseine Verwendungs- und Expositionskategorie auszuarbeiten.Die Händler leiten diese Informationen an den unmittelbar vorgeschalteten Akteur oderHändler der Lieferkette weiter. Die diese Informationen erhaltenden nachgeschaltetenAnwender können ein Expositionsszenario für die identifizierte/n Verwendung/en erstellenoder die Informationen an den unmittelbar vorgeschalteten Akteur der Lieferkette weiterleiten.

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