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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/256 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006Verwendungsbedingungen– Eingesetzte Verfahren einschließlich des Aggregatzustands, in dem der Stoffhergestellt, verarbeitet und/oder verwendet wird;– die Tätigkeiten der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit den Verfahren sowie dieDauer und Häufigkeit ihrer Exposition gegenüber dem Stoff;– die Tätigkeiten der Verbraucher sowie die Dauer und Häufigkeit ihrer Expositiongegenüber dem Stoff;– die Dauer und Häufigkeit der Emission des Stoffes in die verschiedenen Umweltkompartimenteund in Kläranlagen sowie die Verdünnung im aufnehmendenUmweltkompartiment.Risikomanagementmaßnahmen– Risikomanagementmaßnahmen zur Verringerung oder Vermeidung einer direktenoder indirekten Exposition von Menschen (insbesondere von Arbeitnehmern undVerbrauchern) und der verschiedenen Umweltkompartimente gegenüber dem Stoff;– Maßnahmen zur Abfallbehandlung zur Verringerung oder Vermeidung derExposition von Menschen und Umwelt gegenüber dem Stoff während derAbfallentsorgung und/ oder -verwertung.5.1.2. Beantragt ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender eine Genehmigungfür eine bestimmte Verwendung, so müssen Expositionsszenarien nur für diese Verwendungund die nachfolgenden Phasen des Lebenszyklus des Stoffes ausgearbeitet werden.

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