13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

L 396/70 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006Artikel 10Zu allgemeinen Registrierungszwecken vorzulegende InformationenEin nach Artikel 6 oder Artikel 7 Absätze 1 oder 5 einzureichendes Registrierungsdossier mussfolgende Informationen enthalten:a) ein technisches Dossier mit folgenden Informationen:i) Identität des/der Hersteller/s oder Importeurs/e gemäß Anhang VI Abschnitt 1;ii) Identität des Stoffes gemäß Anhang VI Abschnitt 2;iii)Informationen zu Herstellung und Verwendung/en des Stoffes gemäß Anhang VIAbschnitt 3; diese Informationen müssen alle identifizierten Verwendungen desRegistranten umfassen. Wenn der Registrant es für zweckmäßig erachtet, können dieInformationen die relevanten Verwendungs- und Expositionskategorien umfassen;iv) Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes gemäß Anhang VI Abschnitt 4;v) Leitlinien für die sichere Verwendung des Stoffes gemäß Anhang VI Abschnitt 5;vi)einfache Studienzusammenfassungen der aus der Anwendung der Anhänge VIIbis XI gewonnenen Informationen;

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!