13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/6138. Verwendungs- und Expositionskategorie: Expositionsszenario, das ein breites Spektrumvon Verfahren oder Verwendungen abdeckt, wobei die Verfahren oder Verwendungenzumindest in Form der kurzen, allgemeinen Angaben zur Verwendung bekannt gegebenwerden;39. Naturstoff: natürlich vorkommender Stoff als solcher, unverarbeitet oder lediglich manuell,mechanisch oder durch Gravitationskraft, durch Auflösung in Wasser, durch Flotation,durch Extraktion mit Wasser, durch Dampfdestillation oder durch Erhitzung zum Wasserentzugverarbeitet oder durch beliebige Mittel aus der Luft entnommen;40. nicht chemisch veränderter Stoff: Stoff, dessen chemische Struktur unverändert bleibt,auch wenn er einem chemischen Verfahren oder einer chemischen Behandlung oder einerphysikalischen mineralogischen Umwandlung, zum Beispiel zur Beseitigung von Verunreinigungen,unterzogen wurde;41. Legierung: ein metallisches, in makroskopischem Maßstab homogenes Material, das auszwei oder mehr Elementen besteht, die so verbunden sind, dass sie durch mechanischeMittel nicht ohne weiteres getrennt werden können.Artikel 4Allgemeine BestimmungenEin Hersteller oder Importeur oder gegebenenfalls ein nachgeschalteter Anwender kann für alleVerfahren nach Artikel 11 und Artikel 19, Titel III und Artikel 53, bei denen Gespräche mit anderenHerstellern, Importeuren oder gegebenenfalls nachgeschalteten Anwendern geführt werden, einenDritten als Vertreter benennen, wobei er für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieserVerordnung in vollem Umfang verantwortlich bleibt. In diesen Fällen gibt die Agentur die Identitätdes Herstellers oder Importeurs oder nachgeschalteten Anwenders, der einen Vertreter benannt hat,anderen Herstellern, Importeuren oder gegebenenfalls nachgeschalteten Anwendern in der Regelnicht bekannt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!