13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

L 396/190 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006Artikel 87Berichterstatter der Ausschüsse und Hinzuziehung von Experten1. Hat ein Ausschuss gemäß Artikel 77 eine Stellungnahme abzugeben oder zu prüfen, ob einDossier eines Mitgliedstaates den Anforderungen des Anhangs XV entspricht, so bestellt ereines seiner Mitglieder zum Berichterstatter. Der betreffende Ausschuss kann ein zweitesMitglied zum Mitberichterstatter bestellen. In jedem einzelnen Fall verpflichten sichBerichterstatter und Mitberichterstatter, im Interesse der Gemeinschaft zu handeln, undgeben schriftlich eine entsprechende Verpflichtungserklärung und eine Interessenerklärungab. Ein Ausschussmitglied wird nicht zum Berichterstatter für einen bestimmten Fallbestellt, wenn es Interessen angibt, die einer unabhängigen Prüfung des Falles im Wegestehen könnten. Der betreffende Ausschuss kann den Berichterstatter oder Mitberichterstatterjederzeit durch ein anderes seiner Mitglieder ersetzen, etwa wenn diese Personnicht in der Lage ist, ihren Pflichten innerhalb der vorgeschriebenen Fristen nachzukommen,oder wenn ein potenzieller Interessenkonflikt erkennbar wird.2. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Agentur unter Angabe der jeweiligen Qualifikationenund spezifischen Fachkenntnisse die Namen von Experten mit nachgewiesener Erfahrungin den Aufgaben nach Artikel 77, die für die Mitarbeit in Arbeitsgruppen der Ausschüssezur Verfügung stehen.Die Agentur führt eine fortlaufend aktualisierte Liste von Experten. Die Liste umfasst diein Unterabsatz 1 genannten Experten sowie weitere Experten, die direkt vom Sekretariatermittelt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!