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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/267ANHANG IILEITFADEN FÜR DIE ERSTELLUNG DES SICHERHEITSDATENBLATTSDieser Anhang enthält die Anforderungen an ein Sicherheitsdatenblatt, das gemäß Artikel 31 füreinen Stoff oder eine Zubereitung erstellt wird. Mit dem Sicherheitsdatenblatt ist ein Mechanismusfür die Übermittlung geeigneter sicherheitsbezogener Informationen über eingestufte Stoffe undZubereitungen einschließlich Informationen aus dem/den einschlägigen Stoffsicherheitsbericht(en)über die Lieferkette zu dem/den nachgeschalteten Verwender(n) gegeben. Die im Sicherheitsdatenblattenthaltenen Angaben müssen mit den Angaben im Stoffsicherheitsbericht, sofern dieservorgeschrieben ist, übereinstimmen. Wurde ein Stoffsicherheitsbericht erstellt, so wird/werdendas/die einschlägige(n) Expositionsszenario(s) in einen Anhang des Sicherheitsdatenblattsübernommen, damit unter den entsprechenden Positionen des Sicherheitsdatenblatts problemlosdarauf verwiesen werden kann.Mit dem vorliegenden Anhang soll sichergestellt werden, dass die Angaben zu jedem der inArtikel 31 aufgeführten vorgeschriebenen Punkte einheitlich und korrekt sind, so dass es die mitseiner Hilfe erstellten Sicherheitsdatenblätter dem Verwender ermöglichen, die notwendigenMaßnahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz sowiefür den Umweltschutz zu ergreifen.Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt müssen ferner den Anforderungen genügen, die in der Richtlinie98/24/<strong>EG</strong> zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdungdurch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit genannt sind. Insbesondere müssen es die Sicherheitsdatenblätterdem Arbeitgeber ermöglichen festzustellen, ob es am Arbeitsplatz gefährlichechemische Arbeitsstoffe gibt, und alle Risiken, die sich durch die Verwendung dieser chemischenArbeitsstoffe für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer ergeben, einer Beurteilung zuunterziehen.

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