13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/317Zusätzlich kann der Registrant von den laut Spalte 1 dieses Anhangs zu machenden Angaben nachden allgemeinen Bestimmungen des Anhangs XI mit Ausnahme von Abschnitt 3 über denstoffspezifischen expositionsgesteuerten Verzicht auf Daten ("Waiving") abweichen. Auch indiesem Fall muss er unter den entsprechenden Positionen des Registrierungsdossiers ausdrücklichauf die Abweichungen, für die er sich entschieden hat, hinweisen und diese begründen und dabeiangeben, auf welche Bestimmungen in Spalte 2 oder in Anhang XI 1 er sich beruft.Vor Durchführung neuer Prüfungen zur Bestimmung der in diesem Anhang aufgeführten Eigenschaftensind zunächst alle verfügbaren In-vitro-Daten, In-vivo-Daten, historischen Humandaten,validierten (Q)SAR-Daten und Daten von strukturell verwandten Stoffen (Analogiekonzept) zubewerten. In-vivo-Prüfungen ätzender Stoffe dürfen nicht mit Konzentrationen/Dosen durchgeführtwerden, die Verätzungen hervorrufen. Vor Beginn der Prüfungen sollten zusätzlich zu diesemAnhang weitere Leitlinien für die Prüfstrategien zu Rate gezogen werden.Werden für bestimmte Endpunkte aus anderen als den in Spalte 2 dieses Anhangs oder inAnhang XI genannten Gründen keine Angaben gemacht, so ist das ebenfalls deutlich anzugebenund zu begründen.1Anmerkung: Die Voraussetzungen, unter denen auf eine bestimmte Prüfung, die in denentsprechenden Versuchsmethoden der in Artikel 13 Absatz 3 genannten Kommissionsverordnungfestgelegt ist, verzichtet werden kann, gelten ebenfalls, auch wenn sie inSpalte 2 nicht wiederholt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!