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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/557Stoffe Indexnummer <strong>EG</strong>-Nummer CAS-Nummer AnmerkungenAnthracenöl, anthracenfrei;Anthracenöl-Fraktion648-104-00-0 292-604-8 90640-82-7 J, M(Öl, das nach Entfernen durch einKristallisationsverfahren einesanthracenreichen Feststoffes(Anthracenpaste) aus Anthracenölzurückbleibt; besteht in erster Linieaus zwei-, drei- und viergliedrigenaromatischen Verbindungen)Rückstände (Kohlenteer),Anthracenöldestillation;Anthracenöl-Fraktion648-105-00-6 295-505-8 92061-92-2 J, M(Rückstand aus der fraktioniertenDestillation von rohem Anthracen,siedet im ungefähren Bereich von340 °C bis 400 °C; bestehtvorherrschend aus tri- undpolynuklearen aromatischen undheterocyclischenKohlenwasserstoffen)Anthracenöl, Anthracenpaste,Anthracen-Fraktion; Anthracenöl-Fraktion648-106-00-1 295-275-9 91995-15-2 J, M(komplexe Kombination vonKohlenwasserstoffen aus derDestillation von Anthracen, das mandurch Kristallisation vonAnthracenöl aus bituminösemHochtemperatur-Teer erhält; siedetim Bereich von 330 °C bis 350 °C;enthält hauptsächlich Anthracen,Carbazol und Phenanthren)

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