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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/350 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006SPALTE 1SPALTE 2ERFORDERLICHE STANDARDDATENANFORDERUNGENBESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VON SPALTE 1Die Verabreichung durch Inhalation ist angebracht,– Wenn die Exposition von Menschen durch Inhalation unter Berücksichtigungdes Dampfdrucks des Stoffs und/oder der möglichen Exposition gegenüberAereosolen, Partikeln oder Tröpfchin einer inhalierbaren Größe zu erwarten ist.

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