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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/233Die Richtlinie 93/67/EWG wird mit Wirkung vom 1. August 2008aufgehoben.Die Richtlinie 76/769/EWG wird mit Wirkung vom 1. Juni 2009 aufgehoben.Verweisungen auf die aufgehobenen <strong>Rechtsakte</strong> gelten als Verweisungen auf diese Verordnung.Artikel 140Änderung der Richtlinie 1999/45/<strong>EG</strong>Artikel 14 der Richtlinie 1999/45/<strong>EG</strong> wird gestrichen.Artikel 141Inkrafttreten und Anwendung1. Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.2. Die Titel II, III, V, VI, VII, XI und XII sowie die Artikel 128 und 136 gelten ab dem1. Juni 2008.

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