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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/222 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006Artikel 127BerichterstattungDer Bericht nach Artikel 117 Absatz 1 enthält in Bezug auf die Durchführung die Ergebnisse deramtlichen Inspektionen, die erfolgte Überwachung, die vorgesehenen Sanktionen und die weiterennach den Artikeln 125 und 126 in dem vorangegangenen Berichtszeitraum ergriffenen Maßnahmen.Die in den Berichten zu behandelnden gemeinsamen Fragen werden vom Forum vereinbart. DieKommission übermittelt diese Berichte der Agentur und dem Forum.TITEL XVÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 128Freier Warenverkehr1. Vorbehaltlich des Absatzes 2 dürfen die Mitgliedstaaten die Herstellung, die Einfuhr, dasInverkehrbringen oder die Verwendung eines unter diese Verordnung fallenden Stoffes alssolchem, in einer Zubereitung oder in einem Erzeugnis, der dieser Verordnung undgegebenenfalls gemeinschaftlichen <strong>Rechtsakte</strong>n zur Durchführung dieser Verordnungentspricht, nicht untersagen, beschränken oder behindern.

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