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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/178 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.20063. Die Ausschüsse nehmen folgende Aufgaben wahr:a) Durchführung der ihnen nach den Titeln VI bis XI übertragenen Aufgaben;b) auf Ersuchen des Direktors technische und wissenschaftliche Unterstützung fürMaßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft, denMitgliedstaaten, internationalen Organisationen und Drittstaaten inwissenschaftlichen und technischen Fragen der Sicherheit von Stoffen sowie aktiveMitwirkung bei der technischen Unterstützung und bei Tätigkeiten zum Ausbau vonFähigkeiten in Bezug auf die sachgerechte Bewirtschaftung chemischer Stoffe inEntwicklungsländern;c) auf Ersuchen des Direktors Ausarbeitung einer Stellungnahme zu allen anderenAspekten der Sicherheit von Stoffen als solche, in Zubereitungen oder inErzeugnissen.4. Das Forum nimmt folgende Aufgaben wahr:a) Verbreitung bewährter Verfahren und Aufzeigen von Problemen auf Gemeinschaftsebene;b) Vorschlagen, Koordinieren und Bewerten harmonisierter Durchsetzungsprojekte undgemeinsamer Inspektionen;c) Koordinierung des Austauschs von Inspektoren;d) Ermittlung von Durchsetzungsstrategien sowie von bewährten Verfahren für dieDurchsetzung;e) Entwicklung von Arbeitsmethoden und Hilfsmitteln für die Inspektoren vor Ort;

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