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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/396 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006ANHANG XVIIBESCHRÄNKUNGEN DER HERSTELLUNG, DES INVERKEHRBRINGENSUND DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE,ZUBEREITUNGEN UND ERZEUGNISSEBezeichnung des Stoffes, derStoffgruppen oder der Zubereitungen1. Polychlorierte Terphenyle (PCT)– Zubereitungen,einschließlich Altöle,die mehr als0,005 GewichtshundertteilePCTenthaltenBeschränkungsbedingungen1. Dürfen nicht verwendet werden. Jedoch bleibt dieVerwendung von Geräten, Vorrichtungen undFlüssigkeiten, die bereits am 30. Juni 1986 benutztwurden, bis zu ihrer Beseitigung bzw. bis zum Ende ihrerLebensdauer wie folgt erlaubt:(a)elektrische Vorrichtungen in geschlossenemSystem: Transformatoren, Widerstände undDrosselspulen;(b)(c)(d)(e)große Kondensatoren (≥1 kg Gesamtgewicht);kleine Kondensatoren;Wärmeübertragungsflüssigkeiten ingeschlossenen Wärmeübertragungssystemen;Hydraulikflüssigkeiten für untertägigeBergwerksanlagen.

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