13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/1932. Dem Vorsitzenden und den beiden Mitgliedern sind Stellvertreter beigegeben, die sie beiAbwesenheit vertreten.3. Der Vorsitzende, die weiteren Mitglieder und die Stellvertreter werden vomVerwaltungsrat aus einer Liste von Bewerbern ernannt, die die Kommission im Anschlussan die Veröffentlichung einer Aufforderung zur Interessensbekundung im Amtsblatt derEuropäischen Union und in anderen regelmäßig erscheinenden Veröffentlichungen oder imInternet vorgeschlagen wird. Sie werden auf der Grundlage ihrer einschlägigen Erfahrungund Fachkenntnisse in den Bereichen Sicherheit chemischer Stoffe, Naturwissenschaftenoder Regulierungs- und Rechtsverfahren aus einer von der Kommission verabschiedetenListe qualifizierter Bewerber ernannt.Der Verwaltungsrat kann auf Empfehlung des Direktors nach demselben Verfahren zusätzlicheMitglieder und deren Stellvertreter ernennen, wenn dies für eine zufrieden stellendschnelle Bearbeitung der Widersprüche erforderlich ist.4. Die erforderlichen Qualifikationen der Mitglieder der Widerspruchskammer werden vonder Kommission nach dem in Artikel 133 Absatz 3 genannten Verfahren festgelegt.5. Der Vorsitzende und die Mitglieder haben gleiche Stimmrechte.Artikel 90Mitglieder der Widerspruchskammer1. Die Amtszeit der Mitglieder der Widerspruchskammer einschließlich des Vorsitzendenund der Stellvertreter beträgt fünf Jahre. Sie kann einmal verlängert werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!