13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/173TITEL XDIE AGENTURArtikel 75Errichtung und Überprüfung1. Für die Verwaltung und in einigen Fällen die Durchführung der technischen, wissenschaftlichenund administrativen Aspekte dieser Verordnung und zur Gewährleistung derdiesbezüglichen Einheitlichkeit auf Gemeinschaftsebene wird eine Europäische Agenturfür chemische Stoffe (die Agentur) errichtet.2. Bis zum1. Juni 2012 wird die Agentur einer Überprüfung unterzogen.Artikel 76Zusammensetzung1. Die Agentur besteht ausa) einem Verwaltungsrat, der die in Artikel 78 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt;b) einem Direktor, der die in Artikel 83 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt;c) einem Ausschuss für Risikobeurteilung, der die Stellungnahmen der Agentur zuBewertungen, Zulassungsanträgen, Vorschlägen für Beschränkungen, Vorschlägenfür Einstufung und Kennzeichnung nach Titel XI und allen anderen Fragen ausarbeitet,die sich aus der Anwendung dieser Verordnung in Bezug auf Risiken für diemenschliche Gesundheit und die Umwelt ergeben;

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!