13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

L 396/82 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006Kapitel 3Registrierungspflicht und Informationsanforderungenfür bestimmte Arten von isolierten ZwischenproduktenArtikel 17Registrierung standortinterner isolierter Zwischenprodukte1. Jeder Hersteller, der ein standortinternes isoliertes Zwischenprodukt in einer Menge von1 Tonne oder mehr pro Jahr herstellt, reicht bei der Agentur ein Registrierungsdossier fürdieses Zwischenprodukt ein.2. Ein Registrierungsdossier für ein standortinternes isoliertes Zwischenprodukt muss allefolgenden Informationen enthalten, soweit der Hersteller sie ohne zusätzliche Versucheübermitteln kann:a) die Identität des Herstellers gemäß Anhang VI Abschnitt 1;b) die Identität des Zwischenprodukts gemäß Anhang VI Abschnitte 2.1 bis 2.3.4;c) die Einstufung des Zwischenprodukts gemäß Anhang VI Abschnitt 4;d) alle verfügbaren Informationen über die physikalisch-chemischen Eigenschaften desZwischenprodukts und seine Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und dieUmwelt. Steht ein umfassender Studienbericht zur Verfügung, so wird eine einfacheStudienzusammenfassung vorgelegt;

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!