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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/343SPALTE 1SPALTE 2ERFORDERLICHESTANDARDDATENANFORDERUNGENBESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VON SPALTE 19.2.2. Abiotisch9.2.2.1. Hydrolyse in Abhängigkeit vom pH-Wert 9.2.2.1. Keine Prüfung erforderlich,– wenn der Stoff leicht biologisch abbaubar ist;– wenn der Stoff sehr schwer wasserlöslich ist.9.3. Verbleib und Verhalten in der Umwelt9.3.1. Adsorptions-/Desorptions-Screening 9.3.1. Keine Prüfung erforderlich,– wenn aufgrund der physikalisch-chemischen Eigenschaften des Stoffes einniedriges Adsorptionspotenzial zu erwarten ist (z.B. bei einem niedrigenVerteilungskoeffizienten Oktanol/ Wasser);– wenn der Stoff und seine relevanten Abbauprodukte rasch zerfallen.

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