13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

L 396/194 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.20062. Die Mitglieder der Widerspruchskammer genießen Unabhängigkeit. Bei ihren Entscheidungensind sie an keinerlei Weisungen gebunden.3. Die Mitglieder der Widerspruchskammer dürfen in der Agentur keine sonstigen Tätigkeitenausüben.4. Die Mitglieder der Widerspruchskammer dürfen während ihrer jeweiligen Amtszeit nuraus schwerwiegenden Gründen und nach Stellungnahme des Verwaltungsrats durch einenentsprechenden Beschluss der Kommission ihres Amtes enthoben oder aus der Listegestrichen werden.5. Die Mitglieder der Widerspruchskammer dürfen nicht an einem Widerspruchsverfahrenmitwirken, wenn es ihre persönlichen Interessen berührt, wenn sie vorher als Vertretereines Verfahrensbeteiligten tätig gewesen sind oder wenn sie an der Entscheidung mitgewirkthaben, gegen die Widerspruch eingelegt wurde.6. Ist ein Mitglied der Widerspruchskammer aus einem der in Absatz 5 genannten Gründe derAnsicht, an einem bestimmten Widerspruchsverfahren nicht mitwirken zu dürfen, so teilter dies der Widerspruchskammer mit. Die Mitglieder der Widerspruchskammer könnenvon jedem am Widerspruchsverfahren Beteiligen aus einem der in Absatz 5 genanntenGründe oder wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Die Ablehnung darfnicht mit der Staatsangehörigkeit der Mitglieder begründet werden.7. Die Widerspruchskammer entscheidet über das Vorgehen in den Fällen der Absätze 5und 6 ohne Mitwirkung des betroffenen Mitglieds. Das betroffene Mitglied wird bei dieserEntscheidung durch einen Stellvertreter in der Widerspruchskammer ersetzt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!