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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/340 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006SPALTE 1SPALTE 2ERFORDERLICHESTANDARDDATENANFORDERUNGENBESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VON SPALTE 1Bestehen ernste Bedenken hinsichtlich des Potenzials für schädigende Wirkungen auf die Fruchtbarkeitoder die Entwicklung, so kann der Registrant anstelle des Screeningtests entweder einePrüfung auf pränatale Entwicklungstoxizität (Anhang IX Abschnitt 8.7.2.) oder eineZweigenerationen-Prüfung auf Reproduktionstoxizität (Anhang IX Abschnitt 8.7.3.) vorschlagen.8.8 Toxikokinetik8.8.1. Bewertung des toxikokinetischen Verhaltens des Stoffesauf der Grundlage der vorliegenden einschlägigenDaten

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