13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

L 396/436 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006Bezeichnung des Stoffes, derStoffgruppen oder der Zubereitungen46. a) NonylphenolC 6 H 4 (OH)C 9 H 19b) Nonylphenolethoxylat(C 2 H 4 O) n C 15 H 24 OBeschränkungsbedingungenDarf für die folgenden Zwecke nicht in Konzentrationenvon 0,1 Massen-% oder mehr in Verkehr gebracht oderals Stoff oder Bestandteil von Zubereitungen verwendetwerden:1. gewerbliche Reinigung, ausgenommen:– überwachte geschlossene Systeme für diechemische Reinigung, in denen dieReinigungsflüssigkeit recycelt oder verbranntwird,– Spezialreinigungssysteme, in denen dieReinigungsflüssigkeit recycelt oder verbranntwird;2. Haushaltsreinigung;3. Textil- und Lederverarbeitung, ausgenommen:– Behandlungen, bei denen kein NPE in dasAbwasser gelangt,– Anlagen für spezielle Behandlungen, bei denendie organische Fraktion vor der biologischenAbwasserbehandlung vollständig aus dem Prozesswasserentfernt wird (Entfetten von Schafshäuten);

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!