13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/3751.2. Beweiskraft der DatenEs ist möglich, dass Daten aus verschiedenen Quellen vorliegen, die in ihrer Gesamtheithinreichend beweiskräftig sind und die Annahme/den Schluss zulassen, dass ein Stoff einebestimmte gefährliche Eigenschaft besitzt oder nicht besitzt, während die Daten ausirgendeiner einzelnen dieser Quellen eine solche Aussage nicht erlauben.Es ist möglich, dass hinreichend beweiskräftige Daten aus neuartigen Prüfungen vorliegen,die noch nicht bei den Prüfmethoden gemäß Artikel 13 Absatz 3 aufgeführt sind, oder auseiner internationalen Prüfmethode, die die Kommission oder die Agentur als gleichwertiganerkannt hat, und die den Schluss zulassen, dass ein Stoff eine bestimmte gefährlicheEigenschaft besitzt oder nicht besitzt.Gibt es hinreichende Beweise für das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einerbestimmten gefährlichen Eigenschaft, gilt Folgendes:– Weitere Versuche an Wirbeltieren zur Feststellung dieser Eigenschaft sind zu unterlassen.– Auf weitere nicht an Wirbeltieren vorgenommene Versuche kann verzichtet werden.In jedem Fall ist eine ausreichende und aussagekräftige Dokumentation vorzulegen.1.3. Quantitative oder qualitative Struktur-Wirkungs-Beziehung ((Q)SAR)Ergebnisse der Anwendung validierter Modelle der quantitativen oder qualitativenStruktur-Wirkungs-Beziehung ((Q)SAR) können auf das Vorhandensein oder Fehlen einerbestimmten gefährlichen Eigenschaft hinweisen.Solche Ergebnisse können unter folgenden Voraussetzungen Prüfungen ersetzen:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!