13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/425Bezeichnung des Stoffes, derStoffgruppen oder der Zubereitungen«KrebserzeugendKategorie 2»in Anlage 2.29. Stoffe in Anhang I derRichtlinie 67/548/EWG, die als«erbgutverändernd Kategorie 1»oder «erbgutveränderndKategorie 2» eingestuft und mitdem Gefahrensatz R 46: «Kannvererbbare Schädenverursachen», gekennzeichnetwerden und wie folgt aufgeführtsind:Beschränkungsbedingungen– die jeweiligen in der Richtlinie 1999/45/<strong>EG</strong>festgelegten Konzentrationen.Unbeschadet der übrigen gemeinschaftlichenVorschriften auf dem Gebiet der Einstufung, Verpackungund Etikettierung gefährlicher Stoffe und Zubereitungenmuss die Verpackung solcher Stoffe und Zubereitungengut leserlich und unzerstörbar mit folgender Aufschriftversehen sein:«Nur für den berufsmäßigen Verwender» .«ErbgutveränderndKategorie 1»in Anlage 3.«ErbgutveränderndKategorie 2»in Anlage 4.30. Stoffe in Anhang I derRichtlinie 67/548/EWG, die als«fortpflanzungsgefährdendKategorie 1» oder«fortpflanzungsgefährdendKategorie 2» eingestuft und mitdem Gefahrensatz R 60: «Kanndie Fortpflanzungsfähigkeitbeeinträchtigen» und/oder R 61:«Kann das Kind im Mutterleibschädigen» gekennzeichnetwerden und wie folgt aufgeführtsind:«FortpflanzungsgefährdendKategorie 1» in Anlage 5.«FortpflanzungsgefährdendKategorie 2» in Anlage 6.2. In Abweichung hiervon gilt Absatz 1 nicht für:a) Human- und Tierarzneimittel gemäß derRichtlinie 2001/82/<strong>EG</strong> und der Richtlinie2001/83/<strong>EG</strong> ;b) kosmetische Mittel gemäß der Richtlinie76/768/EWG des Rates;c) – Kraftstoffe, die Gegenstand derRichtlinie98/70/<strong>EG</strong> sind,– Mineralölerzeugnisse, die zurVerwendung als Brennstoff oderKraftstoff in beweglichen oderfeststehenden Verbrennungsanlagenbestimmt sind,– Brennstoffe, die in geschlossenenSystemen (z. B. Flüssiggasflaschen)verkauft werden;d) Farben für Künstler gemäß der Richtlinie

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!