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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/357SPALTE 1SPALTE 2ERFORDERLICHE STANDARDDATENANFORDERUNGENBESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VON SPALTE 19.3. Verbleib und Verhalten in der Umwelt9.3.2. Bioakkumulation in Wasserlebewesen, vorzugsweise inFischen9.3.2. Keine Prüfung erforderlich,– wenn der Stoff ein niedriges Bioakkumulationspotenzial hat (z.B. logKow < 3) und/oder biologische Membranen voraussichtlich nichtdurchdringt;– wenn eine direkte oder indirekte Exposition des aquatischenKompartiments nicht zu erwarten ist.9.3.3. Weitere Angaben zu Adsorption/Desorption in Abhängigkeitvon den Ergebnissen der nach Anhang VIII erforderlichenPrüfung9.3.3. Keine Prüfung erforderlich,– wenn aufgrund der physikalisch-chemischen Eigenschaften des Stoffes einniedriges Adsorptionspotenzial zu erwarten ist (z.B. bei einem niedrigenVerteilungskoeffizienten Oktanol/ Wasser);– wenn der Stoff und seine Abbauprodukte rasch zerfallen.

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