13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

L 396/142 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006c) Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung als fortpflanzungsgefährdend der Kategorien 1oder 2 gemäß der Ri chtlinie 67/548/EWG erfüllen;d) Stoffe, die nach den Kriterien des Anhangs XIII der vorliegenden Verordnung persistent,bioakkumulierbar und toxisch sind;e) Stoffe, die nach den Kriterien des Anhangs XIII der vorliegenden Verordnung sehrpersistent und sehr bioakkumulierbar sind;f) Stoffe, – wie etwa solche mit endokrinen Eigenschaften oder solche mit persistenten, bioakkumulierbarenund toxischen Eigenschaften oder sehr persistenten und sehr bioakkumulierbarenEigenschaften, die die Kriterien der Buchstaben d oder e nicht erfüllen –, dienach wissenschaftlichen Erkenntnissen wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf diemenschliche Gesundheit oder auf die Umwelt haben, die ebenso besorgniserregend sind wiediejenigen anderer in den Buchstaben a bis e aufgeführter Stoffe, und die im Einzelfallgemäß dem Verfahren des Artikels 59 ermittelt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!