13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/2431.0.2. Bei der Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen werden dastoxikokinetische Profil (d.h. Resorption, Stoffwechsel, Verteilung und Ausscheidung) desStoffes und die folgenden Wirkungsgruppen berücksichtigt: (1) akute Wirkungen (akuteToxizität, Reiz- und Ätzwirkung), (2) Sensibilisierung, (3) Toxizität bei wiederholter Aufnahmeund (4) CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdendeWirkung). Ausgehend von sämtlichen verfügbaren Informationen werdenerforderlichenfalls auch andere Wirkungen berücksichtigt.1.0.3. Die Ermittlung schädlicher Wirkungen umfasst folgende vier Schritte:Schritt 1:Schritt 2:Schritt 3:Schritt 4:Bewertung von Informationen, die nicht am Menschen gewonnen wurdenBewertung von HumaninformationenEinstufung und KennzeichnungAbleitung der DNEL-Werte (Derived No-Effect Levels)1.0.4. Die ersten drei Schritte werden für jede Wirkung unternommen, für die Informationen vorliegen;sie werden im entsprechenden Abschnitt des Stoffsicherheitsberichts festgehaltensowie erforderlichenfalls gemäß Artikel 31 im Sicherheitsdatenblatt unter den Positionen 2und 11 zusammengefasst.1.0.5. Für jede Wirkung, für die keine einschlägigen Informationen vorliegen, enthält der entsprechendeAbschnitt den Hinweis "Keine Informationen verfügbar". Die Begründung,einschließlich der Angabe etwaiger Literaturrecherchen, wird dem technischen Dossierbeigefügt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!