13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

L 396/182 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.20063. Die Vorsitzenden der Ausschüsse und der Vorsitzende des Forums im Sinne vonArtikel 76 Absatz 1 Buchstaben c bis f sind zur Teilnahme an den Sitzungen desVerwaltungsrats berechtigt; sie haben kein Stimmrecht.Artikel 82Abstimmung des VerwaltungsratsDer Verwaltungsrat legt die Verfahrensregeln für die Abstimmung, einschließlich der Bedingungenfür die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied, fest. Der Verwaltungsrat fasst seineBeschlüsse mit Zweidrittelmehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder.Artikel 83Pflichten und Befugnisse des Direktors1. Der Direktor leitet die Agentur; er nimmt seine Pflichten im Interesse der Gemeinschaftund unabhängig von besonderen Interessen wahr.2. Der Direktor ist der gesetzliche Vertreter der Agentur. Er ist für Folgendes zuständig:a) die laufende Verwaltung der Agentur;b) die Verwaltung aller Ressourcen der Agentur, die für die Erfüllung ihrer Aufgabenerforderlich sind;c) die Gewährleistung der Einhaltung der in den Gemeinschaftsvorschriften für dieVerabschiedung der Stellungnahmen der Agentur festgelegten Fristen;

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!