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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/47TITEL IALLGEMEINESKapitel 1Ziel, Geltungsbereich und AnwendungArtikel 1Ziel und Geltungsbereich1. Zweck dieser Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheitund für die Umwelt sicherzustellen, einschließlich der Förderung alternativerBeurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren sowie den freien Verkehr vonStoffen im Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit undInnovation zu verbessern.2. Diese Verordnung enthält Bestimmungen über Stoffe und Zubereitungen im Sinne desArtikels 3. Diese Bestimmungen gelten für die Herstellung, das Inverkehrbringen und dieVerwendung derartiger Stoffe als solcher, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen sowie fürdas Inverkehrbringen von Zubereitungen.3. Diese Verordnung beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschalteteAnwender sicherstellen müssen, dass sie Stoffe herstellen, in Verkehr bringenund verwenden, die die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht nachteiligbeeinflussen. Ihren Bestimmungen liegt das Vorsorgeprinzip zugrunde.

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