13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

L 396/346 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.20067. ANGABEN ZU DEN PHYSIKALISCH-CHEMISCHEN EIGENSCHAFTEN DES STOFFESSPALTE 1SPALTE 2ERFORDERLICHESTANDARDDATENANFORDERUNGENBESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VON SPALTE 17.15. Stabilität in organischen Lösungsmitteln und Identitätder Zerfallsprodukte7.15. Keine Prüfung erforderlich, wenn der Stoff anorganisch ist.Nur erforderlich, wenn die Stabilität des Stoffes alswesentliche Eigenschaft angesehen wird.7.16. Dissoziationskonstante 7.16. Keine Prüfung erforderlich,– wenn der Stoff nicht hydrolysebeständig ist (Halbwertszeit unter 12 Stunden)oder in Wasser leicht oxidiert;– wenn eine Prüfung aus wissenschaftlicher Sicht nicht möglich ist, z.B. wenndie Analysemethode nicht empfindlich genug ist.7.17. Viskosität

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!