13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 396/323SPALTE 1SPALTE 2ERFORDERLICHESTANDARDDATENANFORDERUNGENBESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VON SPALTE 17.12. Selbstentzündungstemperatur 7.12. Keine Prüfung erforderlich– bei Stoffen, die bei Raumtemperatur im Kontakt mit Luft explodieren oder sichselbst entzünden;– bei Flüssigkeiten, die sich an der Luft nicht entzünden, z.B. mit einem Flammpunktüber 200 °C;– bei Gasen ohne Entzündlichkeitsbereich;– bei Feststoffen mit einem Schmelzpunkt < 160 °C, oder wenn nach denErgebnissen der vorangegangenen Prüfungen eine Selbsterwärmung auf 400 °Causzuschließen ist.7.13. Brandfördernde Eigenschaften 7.13. Keine Prüfung erforderlich,– bei Explosivstoffen;– bei leicht entflammbaren Stoffen;– bei organischen Peroxiden;– bei Stoffen, die mit brennbaren Stoffen nicht exotherm reagieren, z.B. aufgrundihrer chemischen Struktur (wie organische und anorganische Stoffe, die keineSauerstoff- oder Halogenatome enthalten oder deren Halogen- und Stickstoffatomenicht chemisch an Sauerstoff gebunden sind).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!